Datenschutz
Datenschutz-Information über die Videoüberwachung des Areals der Tank-stelle sowie dem Shop der OWi-Land AG
Der Datenschutz ist für die OWi-Land AG ein zentrales Anliegen. Daher will die OWi-Land AG ihre Kunden hiermit über die Videoüberwachung auf dem Areal unserer Tankstelle, inklusive Parkplätze, sowie über die Verarbeitung der in den Videoaufnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten informieren.
In jedem Falle gilt, dass die Verarbeitung von Daten der Kunden ausschliesslich im Einklang mit den geltenden Daten-schutzgesetzen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG) und der dazugehörigen Datenschutzverordnung (DSV) erfolgt.
Allgemeine Informationen:
Verantwortlich für die Videoüberwachung und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
OWi-Land AG
CHE-106.735.916
Brünigstrasse 200
6074 Giswil
Tel. +41 (0)41 676 06 03
Fax: +41 (0)41 676 06 04
E-Mail: mail@owi-land.ch
Datenverarbeitung:
1. Zweck der Videoüberwachung
Die OWi-Land AG verarbeitet personenbezogenen Daten ihrer Kunden, die sich auf den auf dem Tankstellen-Areal resp. im Shop aufgenommenen Videoaufnahmen befinden, ausschliesslich zu den folgenden Zwecken:
a) Überwachung unserer Tankstelle, Parkflächen, dem Shop und der dort vorhandenen Einrichtungen zum Schutz von Personen, Eigentum und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit;
b) Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche;
c) Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Diebstählen, Sachbeschädigung, Vandalismus sowie anderer unerwünschter Vorfälle;
d) Sicherstellung der bestimmungsgemässen Nutzung der zur Tankstelle gehörenden Parkfläche, insbesondere die Verhinderung und Ahndung von unbefugtem Befahren oder Parkieren, von zeitlich übermässigem Parkieren entgegen den geltenden Benützungs- und Parkregeln sowie zur Durchsetzung des geltenden Rechtsverbots.
Die Verarbeitung der aufgenommenen Videoaufnahmen erfolgt nicht, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu überwachen. Ebenso erfolgt keine Videoüberwachung, die in den höchstpersönlichen Lebensbereich eingreifen könnte (z.B. Sanitäranlagen, Umkleideräume, etc.).
2. Rechtliche Grundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen der OWi-Land AG an der Sicherheit von Personen und Eigentum gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen.
Die Videoüberwachung ist grundsätzlich vor Ort durch gut sichtbare Hinweisschilder entsprechend gekennzeichnet, welche auf die Überwachung verweisen. Durch Betreten des Areals erteilen die Kunden ihre Einwilligung dazu. Zu-dem stützt sich die Bearbeitung auf das überwiegende private Interesse der OWi-Land AG am Schutz von Personen und Eigentum (vgl. Art. 31 DSG) und erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und der Zweckbindung (Art. 6 DSG). Es werden nur jene Daten bearbeitet, die zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich sind.
Da die gesamte Tankstelle überwacht wird, werden die Kunden bei Betreten des Tankstellenareals verpflichtend auf-gezeichnet. Wenn die Kunden diese Aufnahme verhindern wollen, können diese den Bereich des OWi-Land-Areals nicht betreten.
Weiter beruht die Datenverarbeitung gemäss Ziffer 1a) hiervor insbesondere darauf, dass die OWi-Land AG ein berechtigtes Interesse daran hat, das Areal, den Shop, ihre Tankstelle und die dort vorhandenen Einrichtungen vorbeugend zu überwachen, um mögliche Diebstähle sowie zu hohe, falsche oder unerklärliche Entnahmen, ebenso wie Un-fälle und Manipulationen sowie Verstösse gegen Rechtsverbote aufklären zu können.
Die Datenverarbeitung gemäss Ziffer 1b) und c) beruht insbesondere auch darauf, dass die OWi-Land AG ein berechtigtes Interesse daran hat, etwaige Rechtsansprüche, für deren Klärung die Videoaufnahmen relevant sein könnten, durchzusetzen und sich gegen etwaige solche Ansprüche zu verteidigen. Die Datenverarbeitung gemäss Ziffer 1d) beruht auf dem berechtigten Interesse und dem Hausrecht der OWi-Land AG an der bestimmungsgemässen Nutzung der zur Tankstelle gehörenden Parkfläche; die erfassten Daten (insbesondere Kennzeichen) werden ausschliesslich zur Durchsetzung der Benützungs- und Parkregeln und nur im Falle eines konkreten Verstosses bearbeitet.
3. Art der überwachten Bereiche
Die Videoüberwachung beschränkt sich ausschliesslich auf das eigene Areal der OWi-Land AG. Erfasst werden die folgenden Bereiche: die Eingangsbereiche und der Innenraum des Shops, der Kassenbereich, die Tankplätze sowie die zur Tankstelle gehörende Parkfläche. Die Überwachung der Parkfläche dient der Durchsetzung der geltenden Benützungs- und Parkregeln, namentlich der Verhinderung von unbefugtem Befahren oder Parkieren, von zeitlich über-mässigem Parkieren sowie zur Durchsetzung des geltenden Rechtsverbots.
Öffentlicher Grund sowie fremde Privatgrundstücke werden nicht überwacht. Soweit Kameras baulich bedingt Randbereiche erfassen könnten, werden diese technisch ausgeblendet oder die Kameras entsprechend ausgerichtet. Parkplätze oder Nebenbereiche werden nur überwacht, soweit ein konkreter Sicherheitszweck besteht und keine we-niger eingreifende Massnahme ausreicht.
4. Erfasste Daten
Der überwachte Bereich ist durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Die Videoüberwachung erfasst Bildmaterial von Personen, die sich im überwachten Bereich bewegen. Dabei können neben Personen und Sachen, die sich in der Tankstelle resp. im Shop resp. auf dem Areal befinden, auch Fahrzeuge und Kennzeichen erkennbar und identifizierbar erfasst werden. Weiter werden technische Metadaten zu den Aufnahmen wie Zeitpunkt einer gewissen Aufnahme und Standort der aufnehmenden Kamera gespeichert.
5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Falls zur genannten Zweckverfolgung notwendig, kann die OWi-Land AG die personenbezogenen Daten an ihre Rechtsvertreter sowie an Gerichte und Behörden weiterleiten. Ebenfalls können die erwähnten Daten an dazu berech-tigte Gerichte, Behörden oder Dritte weitergeleitet werden, sofern eine gesetzliche resp. behördliche Pflichte resp. Verfügung dazu verpflichtet.
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten aus diesen Videoaufnahmen an Dritte im Ausland erfolgt grundsätz-lich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen.
6. Speicherung und Zugriff auf Aufnahmen
Die aufgezeichneten Videoaufnahmen werden auf sicheren Systemen gespeichert. Der Zugriff ist auf einen eng begrenzten Kreis weniger, ausdrücklich autorisierter Personen beschränkt. Die Aufnahmen werden nur so lange aufbe-wahrt, wie dies für den Überwachungszweck erforderlich ist, und in der Regel innert 48 Stunden automatisch und vollständig gelöscht. Eine längere Aufbewahrung erfolgt ausnahmsweise nur, soweit und solange die Aufnahmen zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen benötigt werden.
Rechte der betroffenen Personen
Die betroffenen Personen haben die Rechte gemäss Art. 25 DSG, insbesondere das Recht, Auskunft über die Verarbei-tung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung zu erhalten. Sie haben auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht, der Verarbeitung unter bestimmten Umständen zu widersprechen. Anfragen sind an den Verantwortlichen (Abschnitt «Allgemeine Informa-tionen» hiervor) zu richten.
